Fragen & Antworten

Kann das Fahrzeug, welches auf mich zugelassen wurde, auch von einer anderen Person gefahren werden?

Ja, das ist generell erlaubt, aber der Fahrer des Fahrzeugs muss alle Papiere mit sich führen.

Des weiteren empfehlen wir dem Kurzzeitkennzeichengeber, sich von dem Fahrer eine Vollmacht unterschreiben zu lassen, damit dieser für evtl. Verkehrsdelikte selber verantwortlich ist.

Sie finden unter

Vollmacht für anderen Fahrer

einen entsprechenden Text, den Sie sich ausdrucken und unterschreiben lassen können. Nach Oben

Kann ich mehrere Doppelkarten bestellen?

Ja. Nutzen Sie bitte unsere Webseite peregon.de, wenn Sie Autohändler sind und Anmeldeservice für Ihre Kunden anbieten. Nach Oben

Was ist eVB?

Statt der Doppelkarte legt der Kfz-Halter als Versicherungsnachweis nun eine siebenstellige eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle vor.
Bisher war für die Fahrzeugzulassung bei der Zulassungsbehörde eine sogenannte Doppelkarte in Papierform einer Kfz-Versicherung als Versicherungsnachweis nötig.

Durch ein neues Gesetz (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) wurde nun beschlossen, dass sich Kraftfahrt-Bundesamt, Kfz-Versicherungen und Zulassungsstellen elektronisch austauschen müssen. Die Zeiten der Papierdoppelkarte sind damit gezählt.

Statt dessen erhält der Versicherungsnehmer ab sofort eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) von seiner Kfz-Versicherung in Form eines siebenstelligen Codes. Die Daten des Versicherungsnehmers werden vom Versicherer in einer zentrale Datenbank gespeichert und damit eine elektronische Versicherungsbestätigung angelegt. Geht der Versicherungsnehmer nun mit der siebenstelligen eVB-Nummer zur Zulassungsbehörde, greift diese anhand dieser Nummer auf die Versicherungsbestätigung in der Datenbank zu und die Zulassung kann erfolgen.

Durch dieses neue Verfahren soll ein besserer Schutz gegen Missbrauch und kürzere Wartezeiten in den Zulassungsbehörden erreicht werden.
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Was ist eine Kurzzeitkennzeichen-eVB?

Eine Kurzzeitversicherung ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Gültigkeit von 5 Tagen. Sie gilt innerhalb Europas, sollte dann jedoch zusammen mit einer Grünen Karte verwendet werden. Nach Oben

Wie schnell bekomme ich eine eVB-Nummer?

Innerhalb unserer Arbeitszeiten bekommen Sie eine Versicherungsdoppelkarte (eVB-Nummer) in Form einer SMS und E-Mail innerhalb von ca. 3-5 Minuten nach der Bestellung (Geldeingang).

Unsere Arbeitszeiten sind:
Montag - Mittwoch 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstag 7:30 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Samstag 9:00 Uhr - 10:00 Uhr Nach Oben

Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung?

Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.

Falls Sie einen Reisepass vorlegen, muss eine deutsche Anmeldebescheinigung vorhanden sein.

Falls Sie einen ausländischen Ausweis/Reisepass vorlegen, muss darin die vollständige Anschrift in lateinischen Buchstaben eingetragen sein. Nach Oben

Wozu benötigen Sie meine E-Mail-Adresse und Handynummer?

Die eVB-Nummer wird Ihnen elektronisch per E-Mail und/oder SMS zugesendet.

Falls Sie den Versand per SMS nicht wünschen, weil Sie z.B. Ihre Handynummer nicht angeben möchten, so können Sie einfach die Angabe der Handynummer auslassen. Sie bekommen die eVB-Nummer dann nur per E-Mail zugeschickt. Nach Oben

Wie bekomme ich die Grüne Karte?

Auf Ihren Wunsch bekommen Sie die Grüne Karte per Post zugeschickt. Wir versenden die Grüne Karte mit der Deutschen Post noch heute (bis 14:00 Uhr Bestelleingang). Das Porto übernehmen wir gerne für Sie. Nach Oben

Wofür wird die Rechnungsadresse benötigt?

Der Versicherungsnehmer kann abweichend vom Besteller sein. Deswegen schicken wir die Rechnung auf Ihren Wunsch an eine andere Adresse.

Die Rechnungsadresse wird auf die Rechnung gedruckt, die Sie per E-Mail bekommen und auf Wunsch auch per Post. Nach Oben

Kann ich die Rechnung in Papierform bekommen?

Im Normalfall verschicken wir die Rechnung als PDF per E-Mail. Wenn Sie jedoch eine Rechnung auf Papier benötigen, rufen Sie uns bitte an oder senden Sie uns eine E-Mail, wir schicken Ihnen dann die Rechnung umgehend zu. Mehrkosten entstehen Ihnen dadurch nicht, da wir das Porto für Sie übernehmen. Ob der Ausdruck Ihrer PDF-Rechnung genügt, fragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Finanzamt nach. Nach Oben

Benötige ich eine Grüne Karte?

Als Nachweis für den Versicherungsschutz empfehlen wir die Grüne Karte, falls Sie Überführungen außerhalb Deutschlands vornehmen möchten. Der Versicherungsschutz ist auch ohne Grüne Karte gültig, allerdings erkennen noch nicht alle EU-Länder das deutsche Kurzkennzeichen als Versicherungsschutz an. Nach Oben

Bei wem muss ich mich im Schadenfall melden?

Bei unserer Hotline:

Tel. 01803 18 88 81
(0,09 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunktarife abweichend) Nach Oben

Von welcher Versicherungsgesellschaft ist die Versicherung?

Wir verkaufen die Doppelkarten verschiedener Versicherungsgesellschaften. Nach Oben

Welche Kosten entstehen zusätzlich zur Versicherung?

Bei der Anmeldung in der Zulassungsbehörde müssen Sie die Nummernschilder und eine Anmeldegebühr bezahlen.

Die Kosten für Nummernschilder liegen bei ca. 10 EUR bis 19 EUR für zwei Stück.

Die Anmeldegebühren bei der Zulassungsbehörde ist je nach Bundesland unterschiedlich, zwischen 10,20 EUR und 11,00 EUR. Nach Oben

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Die eVB-Nummer für Überführungskennzeichen (Kurzkennzeichen) ist 30 Tage ab dem Kauf in jeder Zulassungsstelle in Deutschland anmeldbar.
Bei Zahlung per Rechnung verringert sich diese Gültigkeit auf 14 Tage. Nach Oben

Kann ich nicht gebrauchte eVB-Nummern zurückgeben/ umtauschen?

Natürlich nehmen wir abgelaufene eVB-Nummern für Überführungsversicherungen zurück oder tauschen sie kostenlos um, wenn 30 Tage ab dem Kauf (Vorlagefrist bei der Zulassungsstelle, beträgt bei Zahlung per Rechnung 14 Tage) vorüber sind.
Die Doppelkarte mit Grüner Karte wird von uns zurückgenommen, wenn 30 Tage ab dem Kauf vorbei (bei Zahlung per Rechnung: 14 Tage) sind und Sie uns die Grüne Karte zusammen mit der Versicherungsdoppelkarte zurückschicken. Nach Oben

Wenn ich bei Ihnen eine Kurzzeitversicherung bestelle, bin ich dann verpflichtet, mein Fahrzeug später auch bei Ihnen zu versichern?

Sie gehen mit dem Kauf einer Kurzzeitversicherung bei uns keinerlei weitere Verpflichtungen ein. Nach Oben