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KURZZEITKENNZEICHEN-EVB
UNSER SERVICE:
EINFACH, SCHNELL & SICHER

Fragen & Antworten

Was ist eine eVB-Nummer?

Die eVB-Nummer für das Kurzzeitkennzeichen dient dazu, Ihren gültigen Versicherungsschutz bei der Anmeldung in der KFZ-Zulassungsstelle nachzuweisen.

Aufgrund dieser Nummer erhalten Sie dann die Anmeldung und ein zugewiesenes amtliches Kennzeichen. Dieses ist für Probe-, Prüf- und Überführungsfahrten zugelassen.

Die eVB Nummer selbst ist eine 7-stellige Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Die ersten zwei Stellen der Nummer zeigen, von welcher Versicherungsgesellschaft Sie die eVB-Nummer erworben haben.

Durch das GDV-System (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) (GDV) sind Sie nun in der Lage deutschlandweit Ihre Anmeldung durchzuführen.

In Deutschland gibt es eVB-Nummern, die für eine normale amtliche Zulassung, Tageszulassung oder Kurzzeitkennzeichen gültig sein können. Sie haben nur die Möglichkeit, auf einer Versicherungskarte oder bei Ihrem Versicherungsvertreter/händler nachzufragen, um welche eVB Nummer es sich nun handelt.

Wir vertreiben auf unserer Webseite kurzzeit-evb.de nur eVB-Nummern für Kurzzeitkennzeichen. Unter dem Link für Großabnehmer finden Sie ein Portal, wo Sie auch Tageszulassungen erwerben können.

DDurch dieses neue Verfahren (seit 2008) soll ein besserer Schutz gegen Missbrauch und kürzere Wartezeiten bei der KFZ-Zulassungsstelle erreicht werden.

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

DDie eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen ist 30 Tage ab dem Kauf in jeder Zulassungsstelle in Deutschland anmeldbar.

Kann ich eine nicht gebrauchte eVB-Nummer zurückgeben / umtauschen?

Nach Ablauf der Vorlagefrist der eVB Nummer (30 Tage ab Kaufdatum) können wir Ihnen den Kaufbetrag erstatten. Hierzu können Sie eine Stornoanfrage auf unserer Website unter "eVB stornieren" auslösen oder uns eine kurze Mail mit Angabe der eVB bzw. Bestellnummer zusenden.

Der Versicherungsnehmer kann bei falscher Eingabe nicht getauscht werden. In diesem Fall werden Sie eine neue eVB-Nummer benötigen. Das gilt auch, wenn die eVB bereits für eine Zulassung verbraucht wurde.

Wie schnell erhalte ich meine eVB-Nummer zugesendet?

Wir versenden unsere Kurzzeitkennzeichen-eVB-Nummern 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche. Die Bearbeitung Ihrer Bestellung erfolgt umgehend vollautomatisiert. Daraufhin erhalten Sie die eVB-Nummer im Browser angezeigt sowie eine E-Mail-Benachrichtigung. Zusätzlich (bei Angabe Ihrer Handynummer) erhalten Sie eine SMS mit Ihrer eVB-Nummer. Der SMS-Versand ist kostenlos für Sie, die Kosten übernehmen wir für Sie.

Durch E-Mail-Filter (Spamfilter) kann sich die Zustellung Ihrer E-Mail etwas verzögern. Falls Wartungsarbeiten beim GDV stattfinden, wird Ihnen die eVB-Nummer erst zugeteilt, sobald diese abgeschlossen sind.
Wartungsarbeiten finden direkt beim GDV statt und wir haben leider keinen Einfluss darauf. Meist finden diese an Feiertagen oder Wochenenden statt, wenn Sie sowieso keine Anmeldung im Straßenverkehrsamt vornehmen können. In diesem Fall erhalten Sie die eVB Nummer gleich am darauffolgenden Werktag.

Kann ich die Rechnung in Papierform bekommen?

Nein, der Versand per Post wird nicht angeboten.
Unsere Rechnung versenden wir nach Zahlungseingang direkt per Mail. Diese können Sie dann bei Bedarf ausdrucken.

Kann ich mehrere eVB-Nummern bestellen?

Ja, dies ist überhaupt kein Problem. Allerdings empfehlen wir Ihnen, wenn Sie einen Anmeldeservice anbieten oder Autohändler sind, links in der Navigation auf Großabnehmer zu klicken, um dort entsprechende Rabatte zu bekommen.

Bin ich im Ausland versichert?

Deutsche Kurzzeitkennzeichen bieten auch außerhalb Deutschlands einem gültigen Versicherungsschutz. Falls Sie ins Ausland fahren, empfehlen wir Ihnen, eine internationale Versicherungskarte (IVK) mitzunehmen. Auf dieser sind alle Länder markiert, in denen ein gültiger Versicherungsschutz gegeben ist. Die internationale Versicherungskarte ersetzt seit Januar 2021 die grüne Versicherungskarte.
Der Raum des Versicherungsschutzes ist auf das Gebiet Europas eingegrenzt.

Bei wem muss ich mich im Schadenfall melden?

Auf Ihrer Versicherungskarte finden Sie die Schadenshotline Ihrer Versicherung.

Sollten Sie Ihre Versicherungskarte nicht mehr vorliegen haben, senden wir Ihnen diese bei Anfrage gerne erneut per Mail zu.

Kann ich eine Kaskoversicherung für ein Kurzzeitkennzeichen abschließen?

Nein. Unser Versicherungsschutz deckt nur Schäden aus dem Bereich der Haftpflichversicherung ab. Grundsätzlich bestehen aber verschiedenee Möglichkeiten eine Kaskoversicherung für ein Kurzzeitkennzeichen abzuschließen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter: www.das-kurzzeitkennzeichen.de

Von welcher Versicherungsgesellschaft ist die Versicherung?

Wir bieten eVB-Nummern verschiedener Versicherungsgesellschaften an.
Diese sind nach dem Gesetz festgelegt und deshalb bei allen Versicherungen gleich.

Welche Kosten entstehen zusätzlich zur Versicherung?

Nach Erwerb der eVB Nummer fallen bei der Zulassungsstelle noch die Anmeldegebühr sowie die Kosten für die geprägten Kurzzeitkennzeichen an. Diese variieren je nach örtlichem Anbieter.

Für gewöhnlich liegen die Kosten für ein Nummernschilderpaar zwischen ca. 20 € bis 30,00 €.

Die Anmeldegebühren bei der Zulassungsbehörde ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Der Preis liegt dabei entweder bei 12,60 € oder 13,10 €.

Bin ich verpflichtet bei Ihnen mein Fahrzeug anzumelden, wenn ich von Ihnen die Kurzzeitkennzeichenversicherung erwerbe?

Sie gehen mit dem Kauf einer Kurzzeitkennzeichenversicherung bei uns keinerlei weitere Verpflichtungen ein.
Unser Unternehmen bietet auch keine Versicherungen für die anschließende amtliche Anmeldung an.

Kann ein angemeldetes Kurzzeitkennzeichen auch von einer anderen Person verwendet werden?

Ja, da seit dem 01.04.2015 das Kurzzeitkennzeichen einem konkreten Fahrzeug zugeteilt wird. Wir empfehlen Ihnen eine Vollmacht an die jeweilige Person auszustellen, damit bei Zwischenfällen vorgelegt werden kann, dass die bevollmächtigte Person berechtigt ist das Fahrzeug zu fahren.



Die Vollmacht beinhaltet eine Abmachung, dass die bevollmächtigte Person die Strafe oder Geldbußen bei begangenen Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr trägt.

Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung meines Kurzzeitkennzeichens?


Bei Vorlage eines ausländischen Ausweises/Reisepasses kann es vorkommen, dass die Zulassungsstelle diesen nur in lateinischer Schreibweise anerkennt.

Ich muss meine E-Mail-Adresse und Handy-Nummer angeben. Warum?

Wir versenden Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse die eVB-Nummer und die dazugehörige Kurzzeitkennzeichenversicherungskarte in PDF-Format. Die Versicherungskarte können Sie sich dann ausdrucken.
Bei Angabe Ihrer Handynummer erhalten Sie eine SMS mit der eVB-Nummer. So können Sie bequem bei der Zulassungsstelle die eVB-Nummer vorzeigen und Ihre Anmeldung erhalten.

Sie möchten uns Ihre Handynummer nicht mitteilen? Dann können Sie die Eintragung Ihrer Handynummer auslassen und bekommen die eVB-Nummer nur per E-Mail zugesendet.

Wozu benötigt man die internationale Versicherungskarte (IVK)?

Die internationale Versicherungskarte (IVK) können Sie als Nachweis über Ihren gültigen Versicherungsschutz mit sich führen. Falls Sie Überführungen außerhalb Deutschlands vornehmen möchten, empfehlen wir Ihnen, die IVK mitzuführen. Mit der IVK haben Sie auch einen gültigen Versicherungsschutz innerhalb der EU. Auf der Versicherungskarte werden die Länder aufgelistet, in denen Sie einen gültigen Versicherungsschutz haben.
So können Sie schnell vorzeigen, dass Sie in dem Land, wo Sie die Fahrt tätigen, auch versichert sind.

Es gibt eine EU-Richtlinie, in der geschrieben steht, dass Kennzeichen mit gültigen Versicherungsschutz zu akzeptieren sind.

Versenden Sie die internationale Versicherungskarte?

Nein, seit die grüne Karte durch die internationale Versicherungskarte (IVK) abgelöst wurde, ist kein grünes Formular erforderlich. Die IVK kann nach Erhalt einfach ausgedruckt werden.