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Allgemeine Informationen zur internationalen Versicherungskarte (IVK)

Das Versicherungssystem der IVK (ehemals grüner Karte):

Die Versicherungs- und Haftungsbestimmungen der einzelnen europäischen Staaten sind sehr unterschiedlich. Auch ist die Vorgehensweise, bei der Regulierung von Schäden, ist oft nicht mit unserm deutschen System zu vergleichen.

Um verhältnismäßig einfach einen Versicherungsschutz zu generieren, der Verkehrsopfer auch bei grenzüberschreitendem Verkehr schütz, wurde im Mai 1948 der "Ausschuss für Landverkehr der Europäischen Wirtschaftskommission" in Genf gegründet.

Dieser sollte ein System erarbeiten, mit dem Verkehrsteilnehmer auch außerhalb Ihres Heimatlandes, vor den Folgen von Verkehrsunfällen geschützt werden, indem Sie die Möglichkeit erhalten eine Versicherungspolice mitzuführen, der dem vorgeschriebenen Versicherungsschutz des Besuchslandes entspricht.

Vorbild hierzu war ein System, welches die skandinavischen Länder bereits praktizierten. Es sah vor, das ein ausländischer Verkehrsteilnehmer so angesehen wird, wie es die Versicherungsvorschriften des Besuchslandes vorsehen.

Eingeführt wurde das europäische System 1949.

Alle teilnehmenden Länder verpflichteten sich, eine zentrale Organisation aufzubauen, die von den nationalen Kfz-Versicherern getragen wird, von der jeweiligen nationalen Regierung anerkannt wird und für die Durchführung aller Aufgaben des Systems der internationalen Versicherungskarte zuständig ist.

Diese zentrale Organisation, auch Bureau genannt, ist dafür zuständig die einzelnen Schadenfälle zu bearbeiten, die in seinem jeweiligen Zuständigkeitsgebiet anfallen. Bedeutendster Punkt ist hierbei die Rückerstattung der anfallenden Kosten für einen Schaden.

Ferner werden die sogenannten „internationalen Versicherungskarten“ von diesem Bureau ausgegeben.

Eine Schadenregulierung erfolgt immer nach den entsprechenden Verordnungen und Gesetzen des jeweiligen Besuchslandes.

Aktuell nehmen 46 Länder an dem System der internationalen Versicherungskarten teil.

Dies sind:

Albanien AL

Andorra AND

Belgien B

Bosnien-Herzegowina BIH

Bulgarien BG

Dänemark DK

Deutschland D

Estland EST

Finnland FIN

Frankreich F

Griechenland GR

Großbritannien GB

Iran IR

Irland IRL

Island IS

Israel IL

Italien I

Kroatien HR

Lettland LV

Litauen LT

Luxemburg L

Malta M

Marokko MA

Mazedonien MK

Moldawien MD

Montenegro MNE

Niederlande NL

Norwegen N

Österreich A

Polen PL

Portugal P

Rumänien RO

Russland RUS

Schweden S

Schweiz und Lichtenstein CH

Serbien SRB

Slowakische Republik SK

Slowenien SLO

Spanien E

Tschechische Republik CZ

Tunesien TN

Türkei TK

Ukraine UA Ungarn H

Weißrussland BY

Zypern CY

Normalerweise wickelt ein nationales Bureau einen Schadenfall nicht selbst ab. Es teilt dem entsprechenden Versicherungsunternehmen nur mit, dass es den Schadenfall zu Lasten des ausländischen Haftpflichtversicherers oder des ausländischen Bureaus abwickeln soll.

(

Die IVK, welche Sie bei uns als PDF Dokument erhalten, können Sie kostengünstig im Schwarz/Weiß Druck ausdrucken. Es ist nicht vorschrieben, das sich die Karte, wie vorher auf der grünen Karte, auf einem farblichen Untergrund befinden muss.